Neue Gesetze im Bereich der Mwst
Wie jedes Jahr steht der Beginn des neuen Jahres im Zeichen der Einführung neuer Gesetzestexte. Dieses Jahr stehen bedeutende Neuerungen im Bereich der Mwst an (in allen europäischen Ländern).
Die wesentlichste Änderung betrifft die erbrachten Dienstleistungen, bei denen Dienstleistungserbringer und Dienstleistungsempfänger in zwei verschiedenen Ländern ansässig sind. Warenlieferungen und interne Dienstleistungen (Dienstleistungserbringer und –empfänger sind ansässig in demselben Land) sind nicht betroffen.
Die Hauptänderung besteht in der Bestimmung des Ortes der Dienstleistung und somit des Steuerschuldners.
Die neuen Regeln können wie folgt zusammengefasst werden:
Für Dienstleistungen zwischen zwei Steuerpflichtigen = Transaktion B2B (business to business)=> Grundregel:
die anwendbare Mwst-Regelung ist die des Landes wo der Dienstleistungsempfänger seinen Sitz hat (oder eine Betriebsstätte, wenn die Dienstleistung für diese bestimmt ist).
=> Es gibt 7 Ausnahmen zu dieser Grundregel:
1. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gebäuden,
2. Personentransport,
3. Zugang zu Veranstaltungen,
4. Die Organisation von Veranstaltungen,
5. Dienstleistungen im Gaststättengewerbe,
6. kurzfristige Miete von Transportmitteln,
7. Dienstleistungen im Gaststättengewerbe an Bord eines Transportmittels
Für Dienstleistungen, die von einem Steuerpflichtigen an einen Nichtsteuerpflichtigen erbracht werden = Transaktion B2C (business to consumer)=> Grundregel:
die anwendbare Mwst-Regel ist die des Landes des Dienstleistungserbringers
=> Es gibt die gleichen 7 Ausnahmen wie oben aufgeführt + 8 andere
1. Dienstleistungen von Vermittlern,
2. internationaler Warentransport,
3. innergemeinschaftlicher Warentransport,
4. Transportnebentätigkeiten,
5. Arbeiten und Begutachtungen an körperlichen beweglichen Gegenständen,
6. elektronisch erbrachte Dienstleistungen von Dienstleistungserbringern außerhalb der EU,
7. immaterielle Dienstleistungen an Personen außerhalb der EU,
8. Telekommunikation / Radio / TV.
Zusätzliche Änderungen betreffen die Meldepflichten, die Formulierungen auf den Rechnungen, sowie die Rückerstattungsprozedur der ausländischen Mwst.
Zahlreiche Rundschreiben der Verwaltungen wurden in Belgien und in Luxemburg veröffentlicht, um diese neuen Maßnahmen zu erläutern.
Bitte zögern Sie nicht das nächstgelegene THG-Büro zu kontaktieren, falls Sie Fragen bezüglich dieser Änderungen haben.
17.03.2010
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