Mwst Paket: Änderungen ab 2011 für Veranstaltungen
Im Rahmen des sogenannten Mwst-Pakets treten ab dem 1. Januar 2011 weitere Änderungen im Bereich der Mwst auf innergemeinschaftliche Dienstleistungen in Kraft.
Die neuen Regelungen betreffen Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung und ähnlichem. Bisher war der Ort jeglicher Dienstleistungen dieser Art, der Ort der materiellen Ausführung.
Ab dem 1. Januar 2011 unterscheidet man zwischen einerseits der Eintrittsberechtigung und andererseits der Organisation und Planung der Veranstaltung.
Der Ort der Eintrittsberechtigung bleibt weiterhin der Ort der materiellen Ausführung, unabhängig davon, ob es sich bei dem Empfänger um einen Mwst-Pflichtigen oder Nicht-Mwst-Pflichtigen handelt.
Für die Organisation von Veranstaltungen gilt ab sofort folgende Regelung: Der Ort der Dienstleistung, die an einen Mwst-Pflichtigen erbracht wird, ist ab sofort der Ort des Dienstleistungsempfängers. Die Dienstleistung fällt somit unter das Reverse-Charge Verfahren. Für Dienstleistungen an Nicht-Mwst-Pflichtige bleibt der Ort der Dienstleistung der Ort der materiellen Ausführung.
Januar 2011
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