Steuererklärung 2011

Was gibt es Neues in Bezug auf die Steuererklärung 2011
(Einkünfte 2010)?








Eine Auswahl:
  • Eine Steuerermäßigung gibt es, wenn in den Bau, die Renovierung oder die Erneuerung einer besonders energieeffizienten Wohnung investiert wird. Dieser Vorteil wird für zehn aufeinanderfolgende Steuerjahre gewährt und beläuft sich für das Steuerjahr 2011 auf
    • 420 Euro für ein Niedrigenergiehaus,
    • 1.660 Euro für ein Nullenergiehaus.

  • Wer keine Steuern zahlt, z.B. weil sein Einkommen zu niedrig ist, kann die Steuerermäßigung für folgende energiesparende Investitionen in einer mindestens fünf Jahre alten Wohnung (und der übertragene Überschuss der Steuerermäßigung für diese Ausgaben) in eine erstattungsfähige Steuergutschrift (Steuerkredit) umwandeln: Ersatz oder Wartung eines Heizkessels, Einbau von Doppelverglasungen, Dachisolation, Installation einer Wärmeregelung an einer Zentralheizung, Energieaudit der Wohnung.

  • Für energiesparende Investitionen in eine Wohnung, die weniger als 5 Jahre bewohnt ist, geben nur die folgenden Ausgaben Anrecht auf eine Steuerermäßigung:
    • Installation eines mit Solarenergie funktionierenden Heißwassersystems
    • Installation von Solarzellenplatten
    • Installation einer Anlage für geothermische Energieerzeugung

  • Ökoschecks: Steuerbefreiung von 250 Euro im Jahr 2010.

  • Abzug der Kosten für die Betreuung von schwerbehinderten Kindern bis zum 18. Lebensjahr.

  • Steuerermäßigung beim Ankauf eines neuen Elektro-Fahrzeugs: 30% (max. 9000 Euro) für ein Auto oder einen Minibus, 15% (max. 2770 Euro) für ein Motorrad oder ein motorisiertes Dreirad.

  • Steuerermäßigung für die Installation einer Ladestation für Elektro-Fahrzeuge außerhalb der Wohnung: 40% der Ausgaben (max. 250 Euro).

(Grenz-Echo 06/04/2011)